Senior Preferred vs. Senior Non Preferred

Seit der Umsetzung einer EU-Direktive in deutsches Recht am 21. Juli 2018 können deutsche Banken wieder beide Arten von Senior Unsecured Bankanleihen emittieren: bail-in-fähige, auch als Senior Non Preferred bezeichnet, oder nicht-bail-in-fähige, auch Senior Preferred genannt. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen diesen beiden Senior Unsecured Bonds auf.

Was sind Senior Bonds?

Senior Bonds sind Unternehmensanleihen, die im Konkursfall vorrangig bedient werden. Der Begriff „Senior" bezeichnet in diesem Fall also Anleihen, die in der Kapitalstruktur des Unternehmens gegenüber nachrangigen Forderungen bessergestellt sind.

Die Kapitalstruktur ist für Investoren im Fall eines Unternehmenskonkurses von gravierender Bedeutung. Denn mit dem verbleibenden Unternehmenskapital werden zuerst die Forderungen der Klasse 1 beglichen, dann jene der Klasse 2, dann Klasse 3 und abschließend die Forderungen der Klasse 4. Je tiefer die Forderungsklasse, desto höher ist demnach das Risiko für den Gläubiger, im Konkursfall Verluste bei dem von ihm angelegten Kapital zu erleiden. Senior Bonds sind folglich sicherer als nachrangige Anleihen, zahlen im Gegenzug aber auch weniger Zins.

Besicherte und unbesicherte Senior Bonds

Dabei wird im Rahmen der erstrangigen Anleihen eine Unterscheidung getroffen zwischen Senior Secured Bonds und Senior Unsecured Bonds, also Anleihen mit Sicherheit und Anleihen ohne Sicherheit.

Die Sicherheit der Senior Secured Bonds besteht in Vermögenswerten des Schuldners, welche im Konkursfall veräußert werden, um die Forderungen der Anleihensinvestoren zu begleichen. Wenn nur von Senior Bonds ohne weitere Qualifizierung die Rede ist, sind erstrangige Forderungen ohne Besicherung gemeint. Die Mehrzahl aller Unternehmensanleihen ist unbesichert, also Senior Unsecured.

Senior Unsecured Bonds

Bei Senior Unsecured Bonds handelt es sich also um unbesicherte, jedoch in der Kapitalstruktur des Unternehmens erstrangige Forderungen. Dabei teilt sich der Markt der unbesicherten Bankanleihen wie bereits erwähnt in Senior Non Preferred, also bail-in-fähige, und Senior Preferred, also nicht-bail-in-fähige, Anleihen.

Bankanleiheklasse Senior Non Preferred

Das Instrument des sogenannten Bail-in (auch als Gläubigerbeteiligung bezeichnet) wurde im Nachgang der Finanzkrise im Rahmen EU-rechtlicher Regelungen für die Abwicklung von Banken eingeführt. Bail-in-fähige Anleihen werden im Fall einer Bankinsolvenz demjenigen Fremdkapital zugerechnet, welches durch die zuständige Abwicklungsbehörde in Eigenkapital umgewandelt werden kann, um die Bank zu stabilisieren.

Im Rahmen dieser Regelungen wurde europaweit für unbesicherte Bankanleihen von Großbanken die Anleihenklasse Senior Non Preferred geschaffen. Verbindlichkeiten aus dieser neuen Bankanleihenklasse sind im Insolvenz- und Bail-in-Fall gegenüber nicht-bail-in-fähigen Anleiheklassen wie Senior Preferred also schlechter gestellt, gehören aber immer noch zu den Forderungen der Klasse 1 und sind somit kein Nachranginstrument.

Mit der Einführung der neuen Anleihenklasse sind deutsche Banken nunmehr wieder in der Lage, neben Pfandbriefen ein nicht nachrangiges und nicht strukturiertes Produkt der Klasse 1 zu emittieren. Denn vor der Umsetzung der EU-Regelung am 21. Juli 2018 waren (seit Anfang 2017) alle als Senior Unsecured emittierten Bankanleihen nachrangig und bail-in-fähig. Mit der Splittung der unbesicherten Bankanleihen in Senior Preferred oder Senior Non Preferred können die deutschen Banken wieder wählen, welche Art von Senior Unsecured Bonds sie ihren Investoren anbieten wollen.

 

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