Datenschutz zur Finanz- und Nachfolgeplanung

Diese Datenschutzhinweise informieren Sie darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung von Finanz- und Nachfolgeplanungen verarbeiten. Die Informationen erfolgen gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere nach Artikel 13 DSGVO.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die MERKUR PRIVATBANK KGaA, Bayerstr. 33, 80335 München. Sie erreichen die Verantwortliche auch über das Kontaktformular auf dieser Webseite sowie per Email unter folgender E-Mail-Adresse: direkt@merkur-privatbank.de.

Die Kontaktdaten unseres externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten lauten:

Herr Pascal Ritz
Justo Unternehmensberatung GmbH
Eresburgstr. 24 - 29
12103 Berlin

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@merkur-privatbank.de

2. Verarbeitungstätigkeiten

Im Rahmen unserer Dienstleistungen zur Finanz- und Nachfolgeplanung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten in verschiedenen Prozessschritten. Die Dienstleistung gliedert sich in drei wesentliche Phasen:

  • das Gespräch über Ihre persönliche Situation und Ziele,
  • die Auswertung von Unterlagen und Erstellung von Finanz- und Nachfolgeplanungen
  • sowie die Vorstellung der Ergebnisse.

Die Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung erfolgt mit der Software des Herstellers Gschwind Software GmbH, Burtscheider Markt 24, 52066 Aachen. Das Hosting der Software wird auf unseren eigenen Servern durchgeführt. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten im Detail.

2.1 Erstgespräch und Aufnahme der persönlichen Situation

Im Rahmen des Erstgesprächs erfassen wir grundlegende Informationen zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation sowie zu Ihren Zielen für die Finanz- und Nachfolgeplanung.

KategorieAngaben
DatenkategorienName, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Familienstand, Angaben zu Familienangehörigen (Ehegatte/Partner, Abkömmlinge, Eltern, Geschwister mit Geburtsdaten), Nationalitäten und Wohnorte der Familienmitglieder, schutzbedürftige Familienmitglieder, persönliche Ziele und Wünsche bezüglich der Finanz- und Nachfolgeplanung
ZweckeVorbereitung und Durchführung des Beratungsgesprächs, Erfassung der persönlichen Ausgangssituation, Identifikation der Beratungsbedarfe, Grundlage für die Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person)

 

Speicherdauer: Die im Erstgespräch erhobenen Daten werden bei Interessenten, die keine Finanzplanung durchführen lassen, für zwei Jahre ab dem letzten Kontakt gespeichert und anschließend gelöscht. Bei Kunden, die eine Finanzplanung durchführen lassen, werden die Daten für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Zudem berücksichtigt die Frist die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für den Abschluss und die Durchführung des Beratungsvertrages erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine Finanz- und Nachfolgeplanung für Sie erstellen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.2 Einholung und Verarbeitung von Einnahmen- und Ausgabendaten

Für die Erstellung der Finanzplanung benötigen wir detaillierte Informationen zu Ihren Einnahmen und Ausgaben.

KategorieAngaben
DatenkategorienSteuererklärungen mit Anlagen und Steuerbescheide, Angaben zu laufenden Lebenshaltungskosten, Angaben zu einmaligen besonderen Einnahmen oder Ausgaben (Schenkungen, Renovierungen, Sanierungen, Immobilienerwerb oder -verkauf, Erwerb oder Verkauf von Ferienimmobilien)
ZweckeErfassung der aktuellen Einnahmen- und Ausgabensituation, Ermittlung des verfügbaren Einkommens, Grundlage für die Finanz- und Liquiditätsplanung, steuerliche Bewertung der finanziellen Situation
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Einnahmen- und Ausgabendaten werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Die dynamische Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben erfordert zudem die Möglichkeit des Vergleichs mit früheren Planungen. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Einnahmen- und Ausgabendaten erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer aussagekräftigen Finanzplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine realistische Einschätzung Ihrer finanziellen Situation vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.3 Einholung und Verarbeitung von Daten zum liquiden Vermögen

Zur Beurteilung Ihrer Vermögenssituation verarbeiten wir Informationen über Ihr liquides Vermögen.

KategorieAngaben
DatenkategorienAktuelle Kontenübersicht und Kontostände mit jeweiligem Kontoinhaber, aktuelle Depotauszüge mit Anlagestruktur sowie Depotinhaber, Angaben zu Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen
ZweckeErfassung der Vermögenssituation, Bewertung der Liquiditätslage, Analyse der Anlagestruktur, Grundlage für Anlage- und Vermögensempfehlungen im Rahmen der Finanzplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Daten zum liquiden Vermögen werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Die dynamische Entwicklung der Vermögensstruktur erfordert zudem die Möglichkeit des Vergleichs mit früheren Planungen. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Daten zum liquiden Vermögen erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer umfassenden Finanz- und Vermögensplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung Ihrer Vermögenssituation vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.4 Einholung und Verarbeitung von Daten zu privaten Verbindlichkeiten

Für eine vollständige Darstellung Ihrer finanziellen Situation erfassen wir Informationen über Ihre privaten Verbindlichkeiten.

KategorieAngaben
DatenkategorienAngaben zu Darlehen (Darlehensnehmer, Restschuld, Zinssatz, monatliche Annuität, Zinsbindung, Finanzierungszweck), Angaben zu Bausparverträgen (Verträge, Finanzierungszweck, Kontoauszüge), Angaben zu Bürgschaften, Angaben zu ausgereichten Darlehen (Gesellschafterdarlehen u.ä., Darlehensgeber, Darlehensnehmer, Restschuld, Zinssatz, Rückzahlungsbedingungen, Zinsbindung, Laufzeitende)
ZweckeErfassung der Verschuldungssituation, Bewertung der finanziellen Belastungen, Analyse der Liquiditätswirkungen von Verbindlichkeiten, Grundlage für Empfehlungen zur Finanzierungsstruktur im Rahmen der Finanzplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Daten zu privaten Verbindlichkeiten werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Die dynamische Entwicklung der Verschuldungssituation erfordert zudem die Möglichkeit des Vergleichs mit früheren Planungen. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Daten zu privaten Verbindlichkeiten erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer realistischen Finanzplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung Ihrer finanziellen Belastungen vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.5 Einholung und Verarbeitung von Immobiliendaten

Zur Bewertung Ihres Immobilienvermögens verarbeiten wir detaillierte Informationen über Ihre Immobilien und Grundstücke.

KategorieAngaben
DatenkategorienAufstellung selbstgenutzter Immobilien und Grundstücke mit Angaben zu Eigentümer, Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße, aktuellen Verkehrswerten, Aufbau der Immobilie (Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss ausgebaut, Flachdach); Aufstellung fremdgenutzter Immobilien mit Angaben zu Objektart, Eigentümer, Kaufdatum, Baujahr, Adresse, Grundstücksgröße (bei ETW anteilig), Wohnfläche, Netto-Kaltmieten und aktuellen Verkehrswerten; land- und forstwirtschaftliche Flächen (Eigentümer, Lage, Größe, Kaufpreis, Einnahmen)
ZweckeErfassung des Immobilienvermögens, Bewertung der Vermögensstruktur, Analyse von Mieteinnahmen und Renditen, Bewertung für nachfolgerechtliche Gestaltungen, Grundlage für Empfehlungen zur Immobilienverwaltung und -nutzung im Rahmen der Finanz- und Nachfolgeplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Immobiliendaten werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Die Entwicklung von Immobilienwerten und Mieteinnahmen erfordert zudem die Möglichkeit des Vergleichs mit früheren Planungen. Für die Nachfolgeplanung ist die langfristige Dokumentation der Immobilienverhältnisse von besonderer Bedeutung. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Immobiliendaten erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer umfassenden Vermögens- und Nachfolgeplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung Ihres Immobilienvermögens vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.6 Einholung und Verarbeitung von Versicherungsdaten

Zur Analyse Ihrer Absicherungssituation verarbeiten wir Informationen über Ihre Versicherungsverträge.

KategorieAngaben
DatenkategorienPrivate Kranken- und Pflegeversicherungen (Policen, Status), Risiko-Lebensversicherungen (Policen, Standmitteilungen, ggf. Verpfändungserklärungen), Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (Policen, Status)
ZweckeAnalyse der persönlichen Absicherungssituation, Bewertung von Versicherungsschutz und Versorgungslücken, Grundlage für Empfehlungen zur Risikoabsicherung im Rahmen der Finanzplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Versicherungsdaten werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Die Entwicklung des Versicherungsschutzes erfordert zudem die Möglichkeit des Vergleichs mit früheren Planungen. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Versicherungsdaten erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer umfassenden Risikoanalyse und Finanzplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung Ihrer Absicherungssituation vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.7 Einholung und Verarbeitung von Altersvorsorgdaten

Für die Analyse Ihrer Altersversorgung verarbeiten wir Informationen über Ihre Altersvorsorgeprodukte.

KategorieAngaben
DatenkategorienRentenbescheide gesetzliche Rente oder Versorgungswerk, kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen (Policen, Standmitteilungen, Einzahlungen, Begünstigter im Todesfall, ggf. Verpfändungserklärungen), betriebliche Rentenversicherungen (Policen, Standmitteilungen bzw. Pensionszusagen, Einzahlungen, Begünstigter im Todesfall), Riester-/Rürup-Rentenversicherungen (Policen, Standmitteilungen, Einzahlungen, Begünstigter im Todesfall)
ZweckeAnalyse der Altersversorgungssituation, Ermittlung von Versorgungslücken, Bewertung der zu erwartenden Altersversorgung, Grundlage für Empfehlungen zur Altersvorsorge im Rahmen der Finanzplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Altersvorsorgdaten werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Die Entwicklung der Altersversorgung erfordert zudem die Möglichkeit des Vergleichs mit früheren Planungen, insbesondere zur Bewertung von Versorgungslücken. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Altersvorsorgdaten erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer realistischen Analyse Ihrer Altersversorgung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung Ihrer Versorgungssituation im Alter vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.8 Einholung und Verarbeitung von Daten zu unternehmerischen Beteiligungen

Zur Bewertung Ihres Beteiligungsvermögens verarbeiten wir Informationen über Ihre unternehmerischen Beteiligungen einschließlich geschlossener Beteiligungen.

KategorieAngaben
DatenkategorienÜbersicht/Organigramm über Beteiligungen und Beteiligungsverhältnisse, Gesellschafterlisten, Eigentümerhistorie des Unternehmens (ggf. Erwerbsvereinbarungen, Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen), Einschätzung der aktuellen Verkehrswerte, Gesellschaftsverträge einschließlich Nachträgen bei satzungsbeeinflussenden Gesellschafterbeschlüssen, Stimmrechtsvereinbarungen, Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, Angaben zu Immobilien und/oder Grundstücken im Gesellschaftsvermögen, Marken- und Patentrechte inkl. Angabe des Eigentümers
ZweckeErfassung des Beteiligungsvermögens, Bewertung der Vermögensstruktur, Analyse der unternehmerischen Situation, Bewertung für nachfolgerechtliche Gestaltungen, steuerliche Bewertung von Beteiligungen, Grundlage für Empfehlungen zur Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Daten zu unternehmerischen Beteiligungen werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Diese Frist orientiert sich an den steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 147 AO, 257 HGB sowie der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre. Die langfristige Aufbewahrung ist erforderlich, um die Planungen nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Für die Nachfolgeplanung ist die Dokumentation der Beteiligungsverhältnisse und deren Entwicklung von besonderer Bedeutung. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Daten zu unternehmerischen Beteiligungen erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer umfassenden Vermögens- und Nachfolgeplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung Ihres Beteiligungsvermögens und keine fundierte Nachfolgeplanung vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.9 Einholung und Verarbeitung von Daten zu sonstigen Vermögenswerten

Zur vollständigen Erfassung Ihrer Vermögenssituation verarbeiten wir Informationen über sonstige Vermögenswerte.

KategorieAngaben
DatenkategorienSammlungen nach Vermögensinhaber, Kunst/Edelmetalle nach Vermögensinhaber, Fahrzeuge (Oldtimer, Boote, Flugzeuge etc.) nach Vermögensinhaber, digitale Vermögenswerte (Kryptowährungen, NFTs etc.) nach Vermögensinhaber
ZweckeVollständige Erfassung der Vermögenssituation, Bewertung der Vermögensstruktur, Bewertung für nachfolgerechtliche Gestaltungen, Grundlage für eine umfassende Vermögensplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Daten zu sonstigen Vermögenswerten werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Für die Nachfolgeplanung ist die Dokumentation auch dieser Vermögenswerte von Bedeutung. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Daten zu sonstigen Vermögenswerten erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer vollständigen Vermögensplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine umfassende Bewertung Ihrer Vermögenssituation vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.10 Einholung und Verarbeitung von Daten zum Vorsorgemanagement

Für die Nachfolgeplanung verarbeiten wir Informationen zu Ihrem Vorsorgemanagement und bereits getroffenen Vorsorgeregelungen.

KategorieAngaben
DatenkategorienDatum und Ort einer Eheschließung, Güterstand ggf. Ehevertrag, Anfangsvermögen der Eheleute, Scheidungsfolgevereinbarung, General- oder Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
ZweckeAnalyse der familien- und erbrechtlichen Situation, Bewertung bereits getroffener Vorsorgeregelungen, Grundlage für Empfehlungen zur rechtlichen Absicherung im Rahmen der Nachfolgeplanung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Daten zum Vorsorgemanagement werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Aufgrund der dynamischen Entwicklung familiärer Verhältnisse ist bei jeder Plangestaltung eine Überprüfung der Vorsorgeregelungen erforderlich, was die langfristige Dokumentation notwendig macht. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Daten zum Vorsorgemanagement erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer umfassenden Nachfolgeplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung Ihrer rechtlichen Vorsorgesituation vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.11 Einholung und Verarbeitung von Daten zum Generationenmanagement

Für die Nachfolgeplanung verarbeiten wir Informationen zu bereits getroffenen oder geplanten generationsübergreifenden Vermögensregelungen.

KategorieAngaben
DatenkategorienErbvertrag oder Testament(e), Pflichtteils- oder Erbverzichte, getätigte Schenkungen (Zeitpunkt, Empfänger, Schenkungsverträge, Schenkungsteuererklärungen und -bescheide), erhaltene Schenkungen/Erbschaften (Zeitpunkt, Schenker/Erblasser, Schenkungsverträge, Schenkungsteuererklärungen und -bescheide), Unterlagen zu eigenen gemeinnützigen und/oder Familienstiftungen
ZweckeAnalyse der erbrechtlichen und schenkungsrechtlichen Situation, Bewertung bereits erfolgter Vermögensübertragungen, steuerliche Bewertung von Schenkungen und Erbschaften unter Berücksichtigung der Zehnjahresfrist gemäß § 14 ErbStG, Grundlage für Empfehlungen zur steuerlich optimierten Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die Daten zum Generationenmanagement werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Diese Frist orientiert sich an den steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Zehnjahresfrist für die Zusammenrechnung von Vorerwerben bei der Schenkungsteuer gemäß § 14 ErbStG, sowie der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre. Die langfristige Aufbewahrung ist erforderlich, um die Planungen nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Aufgrund der dynamischen Entwicklung familiärer Verhältnisse ist bei jeder Plangestaltung eine Überprüfung und Gestaltung der Verhältnisse erforderlich, was die langfristige Dokumentation notwendig macht. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der Daten zum Generationenmanagement erfolgt freiwillig. Sie ist jedoch für die Erstellung einer steuerlich optimierten Nachfolgeplanung erforderlich. Ohne diese Informationen können wir keine vollständige Bewertung der erbrechtlichen und schenkungssteuerlichen Situation vornehmen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation sowie zu steuerlich suboptimalen Empfehlungen.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.12 Datenbeschaffung bei Dritten auf Basis einer Einwilligung

Sofern Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilen, beschaffen wir für die Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung erforderliche Unterlagen bei Dritten, insbesondere bei Ihrem Steuerberater oder anderen Beratern.

KategorieAngaben
DatenkategorienJe nach Einzelfall: Steuererklärungen, Steuerbescheide, Jahresabschlüsse, Bewertungsgutachten, Versicherungsinformationen, Bankdaten und sonstige für die Finanz- und Nachfolgeplanung erforderliche Dokumente und Informationen
ZweckeBeschaffung vollständiger und aktueller Unterlagen für die Erstellung einer umfassenden Finanz- und Nachfolgeplanung, Vermeidung von Mehrfachaufwand bei der Unterlagenbeschaffung, Sicherstellung der Aktualität und Richtigkeit der Planungsgrundlagen
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)

 

Speicherdauer: Die von Dritten beschafften Unterlagen werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an den für die jeweilige Dokumentenart geltenden Fristen sowie der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre, um eine verlässliche Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Planungen zu gewährleisten.

Bereitstellung der Daten: Die Erteilung der Einwilligung zur Datenbeschaffung bei Dritten erfolgt vollständig freiwillig. Sie können die Unterlagen auch selbst beschaffen und uns zur Verfügung stellen. Die Einwilligung zur Datenbeschaffung bei Dritten dient lediglich der Vereinfachung des Prozesses. Die Einwilligung ist in der Regel auf neun Monate befristet, wobei Sie die Befristung individuell festlegen können. Ohne die Einwilligung zur Datenbeschaffung bei Dritten ist eine Finanz- und Nachfolgeplanung weiterhin möglich, Sie müssen dann jedoch die erforderlichen Unterlagen selbst beschaffen und bereitstellen, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die von Dritten beschafften Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Sofern wir personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeiten, können Sie die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihren Widerruf senden Sie uns am besten per E-Mail an direkt@merkur-privatbank.de. Sie können uns den Widerruf jedoch auch auf anderem Wege mitteilen.

2.13 Übermittlung von Unterlagen über den Datenraum "Dracoon"

Für die sichere Übermittlung von Unterlagen zwischen Ihnen und uns nutzen wir den Datenraum "Dracoon", der über die ATRUVIA AG als Auftragsverarbeiter bereitgestellt wird. Der Datenraum dient dem gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern.

KategorieAngaben
DatenkategorienAlle im Rahmen der Finanz- und Nachfolgeplanung ausgetauschten Dokumente und Unterlagen, insbesondere die in den Abschnitten 2.1 bis 2.12 genannten Daten und Dokumente
ZweckeSichere und verschlüsselte Übermittlung von vertraulichen Unterlagen zwischen Kunde und Finanzplanern, Vermeidung unsicherer Übermittlungswege (z.B. unverschlüsselte E-Mail), Dokumentation des Datenaustauschs, Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität der übermittelten Daten
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die über den Datenraum übermittelten Unterlagen werden entsprechend der für die jeweilige Verarbeitungstätigkeit genannten Speicherfristen aufbewahrt. Im Datenraum selbst werden die Daten so lange vorgehalten, wie dies für die laufende Beratung erforderlich ist. Nach Abschluss der Finanz- und Nachfolgeplanung werden die Daten aus dem Datenraum in das Archivsystem der Verantwortlichen überführt und dort für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert.

Bereitstellung der Daten: Die Nutzung des Datenraums "Dracoon" für die Übermittlung von Unterlagen ist für die sichere Durchführung der Finanz- und Nachfolgeplanung erforderlich. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der Vertragserfüllung. Alternativ können Unterlagen in verschlossenen Umschlägen postalisch übermittelt werden, was jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann und höhere Sicherheitsrisiken birgt.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die über den Datenraum übermittelten Daten werden innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon". Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

2.14 Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts auf Basis einer Einwilligung

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Finanzplaner innerhalb der Abteilung Finanzplanung, die im Rahmen der Qualitätskontrolle der erstellten Finanz- und Nachfolgeplanungen tätig werden.

KategorieAngaben
DatenkategorienJe nach Einzelfall und Umfang Ihrer Einwilligung: Alle im Rahmen der Finanz- und Nachfolgeplanung erhobenen personenbezogenen Daten gemäß den Abschnitten 2.1 bis 2.13
ZweckeErmöglichung einer ganzheitlichen Beratung durch verschiedene Fachabteilungen des eigenen Instituts, Koordination von Beratungsleistungen, Nutzung von Synergieeffekten bei der Beratung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)

 

Speicherdauer: Die Daten werden bei den Empfängern entsprechend der für die jeweilige Verarbeitungstätigkeit in deren Bereich geltenden Speicherfristen und den dort geltenden rechtlichen Anforderungen aufbewahrt.

Bereitstellung der Daten: Die Erteilung der Einwilligung zur Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts erfolgt vollständig freiwillig. Die Finanz- und Nachfolgeplanung kann auch ohne diese Weitergabe vollständig durchgeführt werden. Die Weitergabe dient ausschließlich der Ermöglichung zusätzlicher Beratungsleistungen oder der Koordination verschiedener Beratungsbereiche innerhalb des eigenen Instituts. Ohne diese Einwilligung werden Ihre Daten ausschließlich innerhalb der Abteilung Finanzplanung verarbeitet

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Je nach Umfang Ihrer erteilten Einwilligung: Mitarbeiter anderer Fachabteilungen des eigenen Instituts der Verantwortlichen, beispielsweise aus den Bereichen Vermögensverwaltung, Versicherungsberatung, Steuerberatung oder anderen Beratungsbereichen. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon".

Sofern wir personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeiten, können Sie die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihren Widerruf senden Sie uns am besten per E-Mail an direkt@merkur-privatbank.de Sie können uns den Widerruf jedoch auch auf anderem Wege mitteilen.

2.15 Erstellung und Vorstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung

Nach Auswertung aller bereitgestellten Unterlagen erstellen wir die Finanz- und Nachfolgeplanung mit der Software der Gschwind Software GmbH, Burtscheider Markt 24, 52066 Aachen, und stellen Ihnen die Ergebnisse vor. Das Hosting der Software wird auf unseren eigenen Servern durchgeführt.

KategorieAngaben
DatenkategorienAlle im Rahmen der Abschnitte 2.1 bis 2.14 erhobenen personenbezogenen Daten, erstellte Finanz- und Nachfolgeplanungen, Analysen, Berechnungen, Empfehlungen, Protokolle der Ergebnispräsentation
ZweckeErstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung auf Grundlage der bereitgestellten Informationen, Analyse der finanziellen und vermögensrechtlichen Situation, Entwicklung von Empfehlungen, Präsentation der Ergebnisse, Dokumentation der Beratungsleistung
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)

 

Speicherdauer: Die erstellte Finanz- und Nachfolgeplanung sowie alle Analysen und Empfehlungen werden für zehn Jahre ab finaler Erstellung der Finanz- und Nachfolgeplanung gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist orientiert sich an der Empfehlung zur Aktualisierung der Finanz- und Nachfolgeplanung alle fünf bis sechs Jahre sowie an der Notwendigkeit, die Planungen langfristig nachvollziehen und bei Bedarf aktualisieren zu können. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der für die Planerstellung eingereichten Unterlagen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung familiärer Verhältnisse ist bei jeder Plangestaltung eine Überprüfung und Gestaltung der Verhältnisse erforderlich. Die Frist berücksichtigt auch die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche.

Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung der für die Erstellung erforderlichen Daten ist für die Vertragserfüllung notwendig. Ohne die erforderlichen Informationen können wir keine Finanz- und Nachfolgeplanung erstellen. Eine unvollständige Bereitstellung führt regelmäßig zu einer unzureichenden Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und gegebenenfalls zu Fehlinterpretationen Ihrer aktuellen oder künftigen Situation.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Die erstellte Finanz- und Nachfolgeplanung wird innerhalb der Abteilung Finanzplanung der Verantwortlichen an berechtigte Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätssicherung weitergegeben. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, erhält als IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Rahmen des Betriebs des Datenraums "Dracoon", der für den gesicherten Austausch von Daten zwischen Ihnen als Kunde und den Finanzplanern dient. Die fertige Planung wird Ihnen über den Datenraum "Dracoon" zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an sonstige Mitarbeiter des eigenen Instituts außerhalb der Abteilung Finanzplanung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

3. Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen der Finanz- und Nachfolgeplanung erfolgen keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO. Alle Analysen, Bewertungen und Empfehlungen werden durch unsere Finanzplaner unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation erstellt. Die Software der Gschwind Software GmbH, Burtscheider Markt 24, 52066 Aachen, die auf unseren eigenen Servern gehostet wird, dient ausschließlich als Hilfsmittel für Berechnungen und Darstellungen. Die abschließende Bewertung und Empfehlung erfolgt jedoch stets durch unsere qualifizierten Mitarbeiter.

4. Internationale Datenübermittlung

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht. Alle Datenverarbeitungen finden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt. Die ATRUVIA AG, Fiduciastraße 20, 76227 Karlsruhe, als Auftragsverarbeiter betreibt ihre Rechenzentren ausschließlich in Deutschland. Die von uns genutzte Software der Gschwind Software GmbH, Burtscheider Markt 24, 52066 Aachen, wird auf unseren eigenen Servern in Deutschland gehostet.

5. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen als betroffene Person verschiedene Rechte zu, die Sie gegenüber uns geltend machen können. Diese Rechte bestehen vorbehaltlich der Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Zur Geltendmachung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten der Verantwortlichen oder des Datenschutzbeauftragten.

6. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist das

Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
https://www.lda.bayern.de.

Nach oben.

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