Angemessen-
heitsprüfung
- Neuerungen im Wertpapierhandel ab 20. Februar 2025
- Die wichtigsten Infos zur Angemessenheitsprüfung
- Übergangsphase bis April 2025
Banken und Broker müssen bei jedem Wertpapierkauf einschätzen, ob das ausgewählte Wertpapier für ihre Kunden eine angemessene Anlage darstellt. Der Gesetzgeber nennt dies „Angemessenheitsprüfung".
Mit der Angemessenheitsprüfung soll sichergestellt werden, dass Anleger nur in Wertpapiere investieren, deren Risiken sie verstehen.
Aufgrund neuer regulatorischer Anforderungen ist zur Prüfung der Angemessenheit einer Wertpapieranlage die Angabe der bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen eines Anlegers im Wertpapiergeschäft nicht mehr ausreichend. Stattdessen müssen Banken und Broker einen Nachweis über das tatsächliche Wertpapierwissen des Anlegers erfragen.
Die MERKUR PRIVATBANK setzt diese Neuregelung ab dem 20. Februar 2025 um.
Ohne Angaben
ist kein Wertpapierhandel mehr möglich
Ab dem 20. Februar 2025 werden Sie bei der Erfassung einer Wertpapierorder im Online-Banking oder in unserer App automatisch zum neuen Fragebogen geleitet. Während einer Übergangsphase bis einschließlich 15. April 2025 haben Sie die Möglichkeit die Befragung "aufzuschieben". Die Order wird dann trotzdem ausgeführt. Ab dem 16. April 2025 ist eine Orderaufgabe nur noch nach erfolgreicher Bearbeitung des Fragebogens möglich.
Für den erfolgreichen Abschluss des Fragebogens ist die korrekte Beantwortung aller Fragen notwendig. Je nach Ihren Anlagebedürfnissen unterscheiden wir nach Basiskenntnissen und erweiterten Kenntnissen. Sollten Sie sich mit Ihren Investments im Bereich der Basiskenntnisse bewegen, so genügt die Beantwortung dieser Fragen. Hierzu sind keine vertieften Wertpapierkenntnisse erforderlich.
Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Wertpapiere kaufen, für die Sie noch keine Kenntnisse nachgewiesen haben, werden wir Sie im Orderprozess hierüber informieren.
Basiskenntnisse
Erweiterte Kenntnisse
Mit dieser Befragung werden zusätzlich Kenntnisse zu folgenden Anlageformen ermittelt. Genussscheine, weitere Wertpapiere und Hebelprodukte (z.B. spezielle Anlagezertifikate, Optionsscheine und Hedgefonds).
FAQ
Was passiert, wenn Sie die Fragen nicht richtig beantworten?
Das ist kein Problem. Die Befragung kann maximal zwei Mal täglich durchgeführt werden. Wird die Befragung auch beim zweiten Versuch nicht erfolgreich durchgeführt, haben Sie nach 24 Stunden erneut die Möglichkeit.
Wie oft sind Aktualisierungen Ihrer Angaben notwendig?
Ab dem 20. Februar 2025 müssen Sie einmal Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierhandel neu hinterlegen. Danach schreibt der Gesetzgeber vor, diese nach 5 Jahren zu aktualisieren. Hierbei entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Kenntnisse bestätigen oder den Test erneut absolvieren möchten.
Was passiert mit bestehenden Sparplänen?
Bestehende Sparpläne werden selbstverständlich auch ohne neue Angaben weiterhin ausgeführt werden. Wenn Sie jedoch einen neuen Sparplan mit Wertpapiere für die Sie noch keine Kenntnisse nachgewiesen haben anlegen möchten, werden Sie während des Orderprozesses darauf hingewiesen.
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