Angemessen-
heitsprüfung

Banken und Broker müssen bei jedem Wertpapierkauf einschätzen, ob das ausgewählte Wertpapier für ihre Kunden eine angemessene Anlage darstellt. Der Gesetzgeber nennt dies „Angemessenheitsprüfung".

Mit der Angemessenheitsprüfung soll sichergestellt werden, dass Anleger nur in Wertpapiere investieren, deren Risiken sie verstehen. Zur Prüfung der Angemessenheit einer Wertpapieranlage sind Banken und Broker daher verpflichtet, die tatsächlichen Wertpapierkenntnisse des Anlegers zu erfragen.

zum Fragebogen

Ohne Angaben
ist kein Wertpapierhandel möglich

Der Kauf oder Verkauf von Wertpapieren ist aus diesem Grund erst nach erfolgreicher Bearbeitung des Fragebogens möglich. Sofern Sie die Fragen noch nicht beantwortet haben, werden Sie bei der Erfassung einer Wertpapierorder im Online-Banking oder in unserer App automatisch zum Fragebogen geleitet.

Unser Tipp: Um Verzögerungen beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu vermeiden, beantworten Sie die Fragen am besten bevor Sie Ihre erste Wertpapierorder erteilen.

zum Fragebogen

 

Für den Handel von Anleihen, Fonds, Aktien und Anlagezertifikaten sind Basiskenntnisse ausreichend. Zur Ermittlung der Basiskenntisse werden daher lediglich grundsätzliche Fragen zu einer entsprechenden Geldanlage in diese Wertpapiere gestellt.

Für eine Anlage in Genussscheine, Hebelprodukte (z.B. spezielle Anlagezertifikate, Optionsscheine und Hedgefonds) und weitere Wertpapiere sind erweitere Kenntnisse erforderlich. 

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, zunächst nur die Fragen zu den Basiskenntnissen zu beantworten. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Wertpapiere kaufen, für die Sie noch keine Kenntnisse nachgewiesen haben, werden wir Sie im Orderprozess hierüber informieren und direkt zum Fragebogen weiterleiten.

 

Wertpapierkenntnisse & Erfahrungen

Anlagekenntnisse bestätigen

Den Fragebogen zu Wertpapierkenntnissen finden Sie im Online-Banking.

zum Fragebogen

FAQ

Was passiert, wenn Sie eine Frage nicht richtig beantworten?

Das ist kein Problem. Die Befragung kann erneut - jedoch maximal zwei Mal pro Tag - durchgeführt werden. Wird die Befragung auch beim zweiten Versuch nicht erfolgreich durchgeführt, haben Sie nach 24 Stunden erneut die Möglichkeit, den Fragebogen zu bearbeiten.

Wie oft sind Aktualisierungen Ihrer Angaben notwendig?

Der Gesetzgeber schreibt eine Aktualisierung der Wertpapierkenntnisse nach 5 Jahren vor. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Kenntnisse bestätigen oder den Test erneut absolvieren möchten.

Was passiert mit bestehenden Sparplänen?

Bestehende Sparpläne werden selbstverständlich auch ohne neue Angaben weiterhin ausgeführt werden. Wenn Sie jedoch einen neuen Sparplan mit Wertpapiere für die Sie noch keine Kenntnisse nachgewiesen haben anlegen möchten, werden Sie während des Orderprozesses darauf hingewiesen.

 

Verwandte Themen

 

Nach oben.

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler