Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung

Stand: August 2022

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Die MERKUR PRIVATBANK KGaA hat sich das Ziel gesetzt, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft aktiv mitzugestalten. Wir wollen als Bank unseren Beitrag zur Erreichung der UN-Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele leisten und erkennen unsere Verantwortung gegenüber unseren Kunden/-innen und der Gesellschaft an.

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs") der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Anlagegeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden/-innen einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen unserer Kunden/-innen festgelegt. Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung") zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Anlage- bzw. Versicherungsberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Fondsprodukte, Einzelaktien, Renten und Zertifikate.

 

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken" bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Im Rahmen unserer Strategie für die Anlageberatung beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken auf verschiedenen Ebenen ein.

 

a) Produktauswahl

Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch uns bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit im Anlageberatungsprozess vorgelagerte Produktauswahl. Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Finanzprodukte in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Die potentiell im Produkt enthaltenen Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des Produktauswahlprozesses an analysiert. Hierzu greift die MERKUR PRIVATBANK KGaA im Wesentlichen auf die Angaben der Kapitalanlagegesellschaften und Emittenten zurück, bezieht jedoch auch unabhängige Bewertungskennzahlen Dritter, zum Beispiel der DZ BANK, mit ein. Ziel ist es, vorhandene Chancen und Risiken gegenüber Anlageberater/-innen und Kunden/-innen transparent zu machen und so eine fundierte Anlageentscheidung im Rahmen des Anlageberatungsprozesses zu ermöglichen. Werden bei der Produktauswahl besonders relevante Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt werden diese bei der Produktanlage als Grundlage für die Anlageberatung dokumentiert.

b) Schulungs- und Weiterbildungskonze

Für die MitarbeiterInnen wurde ein umfassendes Schulungs- und Weiterbildungskonzept entwickelt. Dieses umfasst regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsangebote. Dadurch werden unsere MitarbeiterInnen befähigt, das bestehende Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können, welche Nachhaltigkeitsrisiken jeweils damit verbunden sind. Dem Nachhaltigkeitsgedanken folgend, wurde die Möglichkeit der Nutzung digitaler Kanäle in das Schulungskonzept integriert, um so Fahrwege und die damit verbundenen Emissionen zu verringern.

c) Kooperation mit Produktlieferanten

Im Rahmen des vorgelagerten Produktauswahlprozesses für Finanzanlagen, die in der Anlage- und Versicherungsberatung genutzt werden, findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt. Die Produktlieferanten, von denen die MERKUR PRIVATBANK KGaA Finanzprodukte bezieht, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse und machen diese durch Kennzeichnungen der Produkte transparent. Relevante Nachhaltigkeitsrisiken werden dann bei der Risikoklassifizierung der Investitionen berücksichtigt. So können Nachhaltigkeitsrisiken eine Erhöhung des Markt- und Kontrahentenrisiko bedingen und damit eine Erhöhung der Risikoklasse erforderlich machen.

d) Anwendung von Ausschlusskriterien

Im Rahmen des vorgelagerten Produktauswahlprozesses werden derzeit keine grundsätzlichen Ausschlusskriterien für Finanzanlagen berücksichtigt. Jedoch können Kunden/-innen im Rahmen der Anlageberatung die Vorgabe machen, dass ausschließlich ESG-konforme Anlagen empfohlen werden. Diese werden dann auf Basis unserer Hausmeinung und anhand der vom Emittenten gelieferten ESG-Daten durch unsere Anlageberater/-innen ausgewählt. Es werden dabei Kunden/-innen nur Produktvorschläge unterbreitet, die den individuellen Vorgaben zur Nachhaltigkeitspräferenz entsprechen. Dabei werden Ausschlusskriterien und Vorgaben zum mindestens zu erreichendem Anteil nachhaltiger Investments berücksichtigt. Sofern keine Finanzinstrumente mit den gemachten Vorgaben übereinstimmen, werden Alternativvorschläge unterbreitet, die sich möglichst nah an den gemachten Vorgaben orientieren.

e) Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite

Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage oder Versicherung, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegenstand unserer Anlage- und Versicherungsberatung sind.

So können durch den Eintritt entstehende Reputationsschäden, aber auch Umsatzrückgänge und fällige Schadensersatzzahlungen zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Wertverlust für AnlegerInnen führen. Die Bewertung entsprechender Risiken erfolgt im oben genannten Produktgenehmigungsverfahren und drückt sich gegebenenfalls im Ergebnis in der Erhöhung der für die Beurteilung des Gesamtrisikos der Anlage relevanten Risikoklasse aus.

Die Produktlieferanten der MERKUR PRIVATBANK KGaA bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Finanzprodukts in unterschiedlichem Maße im Rahmen ihres Investmententscheidungsprozesses. Entsprechendes gilt für von uns aufgelegte Finanzprodukte.

f) Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen

Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird künftig von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.

So ist sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der Anlageberatung berücksichtigt werden.

III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Eine umfassende Beurteilung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Finanzanlagen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit noch nicht vollständig durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass alle Unternehmen vollständige Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit die Hersteller von Finanzprodukten diese von den Unternehmen beziehen und uns als Finanz- und Versicherungsberater als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen können. Wir beobachten insofern das wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Sofern uns die erforderlichen Daten seitens Unternehmen und Emittenten vorliegen, erfolgt eine entsprechende Beurteilung und Zuordnung zu den Nachhaltigkeitspräferenzen. Dies werden dann im Anlageberatungsprozess entsprechend den Vorgaben unserer Kunden-innen berücksichtigt.

IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Wir bereiten uns im Jahr 2022 auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor.

 

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